70 Millionen aus der Ausgleichsabgabe für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Bis zu 70 Millionen Euro sollen die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen aus der Ausgleichsabgabe erhalten. Dieser Zuschuss soll helfen die Verdienstausfälle der behinderten Menschen in den Werkstätten zu kompensieren. Die Interessengemeinschaft selbstbestimmt Leben e.V. (ISL e.V.) lehnt dieses Vorgehen ab, wobei die Bundesvereinigung der Lebenshilfe diesen Schritt begrüßt. Die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX hat den Zweck einen Ausgleich gegenüber den Arbeitgebern zu schaffen, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und denen daraus, z. B. durch den gesetzlichen Zusatzurlaub und die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, erhöhte Kosten entstehen. Darüber hinaus soll die Ausgleichsabgabe Arbeitgeber anhalten, ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen. Aus der Ausgleichsabgabe, die an das Integrationsamt entrichtet wird, werden hauptsächlich Hilfen zur beruflichen Rehabilitation für schwerbehinderte Menschen finanziert. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die ISL e.V. befürchtet, dass genau für diesen Zweck nun entscheidende Millionen fehlen. Aus diesem Topf nun 70 Millionen für Werkstätten abzuziehen ist für mich in Zeiten der Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention ein falsches Signal.