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Die Aufgaben vom Behinderten-Beauftragten

 

Aufgaben und Auftrag des Behindertenbeauftragten sind im Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG) geregelt.

Oswald Utz im Gespräch mit mehreren Personen

Ergänzend hierzu sind diese auch in der Satzung der/des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten festgelegt:

Auszug :

„Aufgabe der/des Behindertenbeauftragten ist dazu beizutragen, die Inklusion, die Integration sowie die Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung von Bürgerinnen und Bürgern in der Landeshauptstadt München und die Normalisierung in allen Lebensbereichen der (Stadt-)Gesellschaft, insbesondere durch Interessenvertretung gegenüber und Kooperation mit allen städtischen Referaten, den Sozialverbänden, Arbeitgebern und Bürgern zu erreichen. Zur Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat sie/er das Recht auf Unterrichtung, Einbindung und Beteiligung hinsichtlich behindertenrelevanter Planungen.

Die/Der Behindertenbeauftragte ist für alle Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung und deren Vertrauenspersonen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für deren Belange. Hierzu führt sie/er regelmäßig Sprechstunden durch.

Die/Der Behindertenbeauftragte kann auf Antrag ein Rederecht im Stadtrat erhalten, wenn behindertenspezifische Themen behandelt werden.

Die/Der Behindertenbeauftragte ist Mitglied der Vorsitzendenrunde und des Vorstands des Behindertenbeirats, nimmt an den Sitzungen dieser Gremien teil und vertritt den Behindertenbeirat nach außen.

Die/Der Behindertenbeauftragte berichtet dem Stadtrat alle zwei Jahre sowie jeweils zum Ende ihrer/seiner Amtsperiode über die Ergebnisse ihrer/seiner Arbeit, anfallende Aufgaben und Ziele. …“