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Die Aufgaben der*des Behinderten-Beauftragten

 

Aufgaben und Auftrag der*des Behindertenbeauftragten sind im Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG) geregelt.

Ergänzend hierzu sind diese auch in der Satzung der*des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten festgelegt:

Auszug :

„Aufgabe der*des Behindertenbeauftragten ist dazu beizutragen, die Inklusion, die Integration sowie die Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung von Bürger*innen in der Landeshauptstadt München und die Normalisierung in allen Lebensbereichen der (Stadt-)Gesellschaft, insbesondere durch Interessenvertretung gegenüber und Kooperation mit allen städtischen Referaten, den Sozialverbänden, Arbeitgeber*innen und Bürger*innen zu erreichen. Zur Wahrnehmung ihrer*seiner Aufgaben hat sie*er das Recht auf Unterrichtung, Einbindung und Beteiligung hinsichtlich behindertenrelevanter Planungen.

Die*Der Behindertenbeauftragte ist für alle Bürger*innen mit einer Behinderung und deren Vertrauenspersonen Ansprechpartner*in für deren Belange. Hierzu führt sie*er regelmäßig Sprechstunden durch.

Die*Der Behindertenbeauftragte kann auf Antrag ein Rederecht im Stadtrat erhalten, wenn behindertenspezifische Themen behandelt werden.

Die*Der Behindertenbeauftragte ist Mitglied der Vorsitzendenrunde und des Vorstands des Behindertenbeirats, nimmt an den Sitzungen dieser Gremien teil und vertritt den Behindertenbeirat nach außen.

Die*Der Behindertenbeauftragte berichtet dem Stadtrat alle zwei Jahre sowie jeweils zum Ende ihrer*seiner Amtsperiode über die Ergebnisse ihrer*seiner Arbeit, anfallende Aufgaben und Ziele. …“