Dieselfahrverbot – Ausnahmen

Wie die meisten von Ihnen ja bereits wissen gibt es ab dem 1.2.2023 in München ein Dieselfahrverbot. Jetzt können wir Ihnen konkrete Informationen hierzu mitteilen (siehe Anhang und Link). Was wir Ihnen jedoch auf jeden Fall mitteilen können, Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung weitestgehend nicht betroffen.

 

Ich zitiere: „Schwerbehinderte Menschen der folgenden Merkzeichen „aG“, „H“, „BI“ sowie weitere Inhaber*innen des orangen und blauen Parkausweises sowie Personen die diese fahren sind generell von den Einschränkungen ausgenommen. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann ebenfalls nach Einzelfallprüfung ggf. eine Ausnahmegenehmigung erhalten.“

 

Link zu den Ausnahmen des Dieselfahrverbotes:

www.muenchen.de/ausnahme-umweltzone

Informationen als PDF : Dieselfahrverbot_Information_Ausnahmen

Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns im Büro melden!