Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema “Triage”

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Entscheidung zum Thema “Triage” in der Corona-Pandemie bekannt gegeben:

In der Coronapandemie war oft eine “Triage” das Thema.

Triage beschreibt eine Situation, in der Ärzt*innen entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht. Wegen der Pandemie kommen soviele schwerkranke Corona-Patient*innen in die Krankenhäuser, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

Deshalb haben neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Sie hatten Angst, von Ärzt*innen aufgegeben zu werden, wenn keine klaren Vorgaben bestehen. Das höchste deutsche Gericht gab ihnen nun Recht. Niemand dürfe wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Den genauen Beschluss finden Sie bei kobinet.nachrichten.