Offene Behindertenarbeit (OBA)
Die Dienste der offenen Behindertenarbeit (OBA) sollen die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen verbessern und tragen dadurch auch zur Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention bei. Seit 1983 fördert der Freistaat Bayern die regionalen und überregionalen Beratungs- und Betreuungsstellen für Menschen mit Behinderungen.
Mehr zur Arbeit und den Angeboten der OBA finden Sie hier.