Rechtliche Grundlagen
Gesetze und Verordnungen
BB-M verschafft den Durchblick im Paragrafendschungel. Eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen stärkt die Position von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Hier habe ich die Wichtigsten für Sie zusammengestellt.
Darüber hinaus möchte ich Sie noch auf die verschiedenen Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufmerksam machen.
-
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der “Rasse”, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll.
-
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz
Das bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung bzw. Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern.
-
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Das deutsche Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bzw. Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern.
-
UN-Behindertenrechtskonvention
Am 13. Dezember 2006 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Die Konvention präzisiert und ergänzt bereits bestehende menschenrechtliche Standards unter dem besonderen Blickwinkel der Menschen mit Behinderungen.
-
Inklusion: Aktionsplan der Stadt München
Im April 2019 hat der Stadtrat München bereits den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Dieser enthält 34 Maßnahmen, die die Situation von Menschen mit Behinderungen in München verbessern sollen.
-
Inklusion: Bayerischer Aktionsplan
Der Aktionsplan enthält die wesentlichen Schwerpunktsetzungen der Bayerischen Staatsregierung. Inzwischen wird bereits an der Fortschreibung gearbeitet.
-
Inklusion: nationaler Aktionsplan 2.0
Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) 2.0 treibt die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene weiter voran.