Städtischer Beraterkreis für Barrierefreies Planen und Bauen

Rampenanlage aus Holz vor einem Gebäude

Quelle Behindertenbeauftragter

  • Aufgabe
    Unsere Aufgabe ist es, die barrierefreie Bauweise in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden von besonderer Bedeutung (z.B. Museen) sowie im öffentlichen Raum (z.B. Parks, Straßen) zu realisieren. Dadurch sollen diese Bauwerke für Menschen mit Behinderungen, ältere Personen und auch Personen mit Gepäck oder Kinderwagen eigenständig gut nutzbar werden. Wir vertreten dabei die Interessen der Münchener Bürgerinnen und Bürger und vor allem die Interessen der Menschen mit Behinderungen.Zur Erfüllung dieser Aufgabe bieten wir umfassende Beratung an. Außerdem haben wir auch die Möglichkeit Zuschüsse zum barrierefreien Um- und Ausbau nicht städtischer Bestandsgebäude zu gewähren.

  • Beratung

    Wir beraten:
    Bauträger
    Planerinnen/Planer und Architekten sowie
    städtische Dienststellen

    bei allen Fragen zum Thema barrierefreie Bauweise in öffentlich zugänglichen Gebäuden von besonderer Bedeutung (z.B. Museen) sowie im öffentlichen Raum (z.B. Parks, Straßen etc.). Insbesondere beraten wir auch bei Fragen zur Auslegung der Normen zur Barrierefreiheit.

  • Zuschüsse

    Für Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Bestandsgebäuden von öffentlichem Interesse kann die Landeshauptstadt München nach Prüfung und Zustimmung durch den Beraterkreis Zuschüsse gewähren, wenn keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind.

  • Zusammensetzung
    Aufgrund des Beschlusses des Sozialausschusses vom 24.10.2017 zur Weiterentwicklung des städtischen Beraterkreises für Barrierefreies Planen und Bauen setzt sich dieser aus Mitgliedern des Behindertenbeirats, des Seniorenbeirats sowie der Gesamtschwerbehindertenvertretung der Landeshauptstadt München zusammen. Er wird von Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Fachreferate beratend unterstützt.