3G Regel im Büro des Behindertenbeauftragten

Ab 01.02.2022 gilt für persönliche Beratungsgespräche im Büro des Behindertenbeauftragten und der Fachstelle für Beratung und Antidiskriminierung die 3G Regel.

Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis und Ihren Personalausweis / Pass mit, wenn Sie zu uns in die Burgstraße kommen.

Selbstverständlich erfüllen auch die Mitarbeiter*innen in der Burgstraße die 3G Regel.

2022_01_3G_Regel_DINA4 (003)

2022_01_3G_Regel_DINA4_englisch